Schiessstandordnung


  1. Den Weisungen der Standaufsichten und Schiesstrainer ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Die Nutzung der Schiessanlage ist für Personen unter 18 Jahren nicht erlaubt. Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache.
  3. Während des Besuches in der gesamten Schiesskinoanlage sind die Waffen entladen und geöffnet zu transportieren und ebenso in den vorgesehenen Ständern abzustellen.
  4. Anschlag- und Zielübungen sind anderen Personen als den eingeteilten Schützen nur mit Genehmigung der Standaufsicht gestattet.
  5. Während des Schiessbetriebes ist das Tragen eines geeigneten Gehörschutzes im Schiessraum Pflicht.
  6. Nur der Schütze, der auf der Schützenposition steht, darf seine Waffe laden und schiessfertig machen.
  7. Nach Unterbrechungen darf das Schießen nur nach ausdrücklicher Freigabe durch die Aufsicht wiederaufgenommen werden.
  8. Im Schießstand ist die Mündung der Waffe immer in Richtung der Leinwand/Geschoßfang zu richten.
  9. Bei Funktionsstörungen an Schusswaffen, die ein Weiterschießen nicht mehr ermöglichen, ist die Standaufsicht unverzüglich zu verständigen. Diese gibt Anweisungen über die weitere Handhabung der Waffe.
  10. Vor Verlassen des Schießstandes sind alle Waffen zu entladen und zu öffnen.
  11. Schützen dürfen während des Schießens nicht unter dem Einfluss von Stoffen stehen, die die Reaktionsfähigkeit und die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigen (Alkohol, Medikamente, Drogen); während des Schießens dürfen sie solche Stoffe nicht zu sich nehmen.
  12. Kurz- und Langwaffen bis 7000 Joule/E0 max.
  13. Teilmantel-, Hohlspitz-, Flachkopf-, Hartkern-, Stahlmantelgeschosse, Leuchtspurmunition und nicht kenntlich gemachte Militärmunition, sowie selbstgeladene Munition dürfen keinesfalls verwendet werden. Die Entscheidung über weitere nicht verwendbare Geschossarten und Waffen, obliegt der jeweils verantwortlichen Standaufsicht.
  14. Bild und Tonaufnahmen sind nur nach Rücksprache gestattet.
  15. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in den Schießbahnen ist nicht gestattet.
  16. Buchungsstornierungen bis 96h vor dem gebuchten Termin sind kostenfrei. Für Stornierungen bis 24h vor dem gebuchten Termin beträgt die Buchungsentschädigungspauschale 50%, ab 24h und weniger beträgt die Buchungsentschädigungspauschale 100% des Wertes der gebuchten Dienstleistungen.
  17. Sollte eine Schiesskinobuchung von Betreiberseite her, aus technischen Gründen oder durch höhere Gewalt nicht durchführbar sein, besteht keinerlei Anspruch auf irgendwelchen Schadenersatz oder Kostenerstattung.
  18. Kostenpauschale für Boden-, Decken und Wandschüsse: 150,- €/ Treffer
  19. Für Beschädigungen, insbesondere durch Schüsse, haftet der Verursacher auch über die Kostenpauschale von 150,- Euro hinaus. Die Differenz zu den tatsächlichen Mehrkosten wird in Rechnung gestellt.
  20. Geschossen wird nach den Regeln der in Deutschland zugelassenen Schiesssportverbände und deren jeweils aktuellen Sportordnungen bzw. Schiessvorschriften. Ausnahmen hierzu gelten u.U. für Behörden und Sicherheitskräfte, die eigenen Vorschriften unterliegen. Diese sind einzuhalten.
  21. Jeder Schütze ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Waffe und seine Munition den gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen Sportordnung entsprechen.
  22. Die Betreiber der Schiessanlage SNS GmbH übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen Schiesskinobesuchern/-teilnehmern verursacht werden. Der Besucher/Teilnehmer stellt die Betreiber von Schadensersatzansprüchen anderer Schiesskinobesucher/-teilnehmer oder Dritter für vom Schiesskinobesucher/-teilnehmer verursachte Schäden frei. Die Betreiber schließen die Haftung für vom Schiesskinobesucher/ -teilnehmer mitgebrachten Waffen, Zieloptiken und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch die Betreiber, deren Angestellte oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde.
  23. Sollte kein anderweitiger Versicherungsschutz (z.B. eine Jagdhaftpflichtversicherung) nachweisbar sein, ist eine Tagesversicherung vor Ort abzuschließen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer von der Schiesskinobenutzung ausgeschlossen werden. Eventuell entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die Buchungsgebühr ist trotzdem fällig.
  24. Rauchen und offenes Feuer sind in der Schiesskinoanlage absolut untersagt.
  25. Bei Unfällen und Notlagen ist den Anweisungen der Standaufsichten und Personal des Schießkinos SNS GmbH Folge zu leisten.
  26. Für Garderobe und Taschen wird keine Haftung übernommen.
  27. Die kostenpflichtige Mietzeit beginnt mit dem Einnehmen des Standes und endet mit dem Räumen des Standes, so dass der nächste Mieter den Stand einnehmen kann. Der gebuchte Zeitraum beinhaltet auch die Einweisung, Munitions- und Waffenausgabe, Begehung und Vorbereitung der Schiessbahn, sowie nach dem Schießen die Räumung der Schiessbahn inkl. Begehung, Einsammeln von Munitionsresten und Hülsen, Abräumen der Zieldarstellungen, Hindernisse und mobilen Geschossfänge.
  28. Abfall ist getrennt in die dafür vorgesehenen Behälter zu verbringen.
  29. Die aushängende Schiessstandordnung ist zu beachten.

Die SNS AGBs sind zu beachten.

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